Zuschussförderung für E-Mobilität2023-10-14T10:40:53+00:00

Neues KFW-Förderprogramm – Zuschussförderung für private E-Mobilität bis zu 10.200 €

ACHTUNG: Gefördert wird nur das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und E-Auto.

  • Zuschuss bis 10.200 € möglich
  • für Eigentümer von privat genutzten Wohngebäuden mit Elektroauto
  • Antragsstellung ab 26.09.2023 möglich

So funktioniert die Antragsstellung

Post EEG: Wie geht es nach Auslaufen der EEG Förderung weiter? Setzen Sie auf Power2X
Was wird gefördert?2023-09-04T09:07:05+00:00

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektro­auto mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  •  der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  •  der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  •  der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  •  der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  •  ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrik­neu an, haben aber zum Zeit­punkt des Antrags noch nichts davon bestellt
  • Sie besitzen ein Elektro­auto oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

  • Neubauten vor Einzug
  • ausschließlich vermietete Objekte
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Wer kann gefördert werden?2023-09-04T10:55:44+00:00

Förderbar sind Privatpersonen, die

  • ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen (keine Eigentumswohnung)
  • und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben
Welche Konditionen biete das Förderprogramm?2023-09-04T11:00:11+00:00

Zuschusshöhe und Auszahlung

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.

Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.

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