Neues KFW-Förderprogramm – Zuschussförderung für private E-Mobilität bis zu 10.200 €
Die Fördermittel für 2023 wurden bereits vollständig ausgeschöpft. Im Frühjahr 2024 erwarten wir nochmal eine Fortsetzung des Förderprogrammes.
ACHTUNG: Gefördert wird nur das Gesamtpaket aus Ladestation, Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und E-Auto.
- Zuschuss bis 10.200 € möglich
- für Eigentümer von privat genutzten Wohngebäuden mit Elektroauto
- Antragsstellung ab 26.09.2023 möglich
So funktioniert die Antragsstellung
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördert die KfW den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an, haben aber zum Zeitpunkt des Antrags noch nichts davon bestellt
- Sie besitzen ein Elektroauto oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt
- Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Förderbar sind Privatpersonen, die
- ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen (keine Eigentumswohnung)
- und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben
Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.